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Allgemeine Geschäftsbedingungen der

 

mindpark advertising GmbH, Ing.-Baller-Straße 4/2/2, 6460 Imst,
info@mindpark.at

1. Geltung, Vertragsabschluss, Vertragsdauer

1.1 Die mindpark advertising GmbH (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich
auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle
Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie
Bezug genommen wird.

1.2 Die Agentur bietet zurzeit jene Dienstleistungen bzw. Programme an, die auf der Webseite
www.mindpark.at genauer beschrieben sind.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen
von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie
von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern
nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht
die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur
bedarf es nicht.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn
und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

1.7 Der Vertrag hat Gültigkeit für ein Jahr ab Vertragsabschluss, sofern nichts Abweichendes im
Vertrag bzw. Auftragsformular definiert wird und erneuert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr (bzw.
um die im Vertrag bzw. Auftragsformular definierte Laufzeit), wenn der Kunde diesen nicht
ausdrücklich schriftlich mindestens 30 Tage vor Fälligkeit kündigt.

2. Social-Media-Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von
„Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren
Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen
oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die
Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass
Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen
Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch
erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des
ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die
Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen
Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der
Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines
allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden
nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“
einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit
jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen,
kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar
ist.

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt
die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende
Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der
potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem
Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2 Der potentielle Kunde erkennt an, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung
kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen
hat.

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe
erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne
Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes
nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und
damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes
Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als
Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden.
Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der
Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung
werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel
usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des
Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später
abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu
nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert
wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14
Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine
zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen
Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon
auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung
einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst
nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im
Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen
Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen
der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens
besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen,
Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu
überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht
rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen
zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen
Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn
diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand,
der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich
geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung
gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder
sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.
Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde
die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine
Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen
Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen
Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen
zur Verfügung.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der
Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu
bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen
Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf
achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die
jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

5.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde
einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem
Grund.

6. Termine

6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich
vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich
festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie
z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht
abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des
Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als
zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem
er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese
fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind
ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Auflösung

7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder
trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen,
gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Zahlung eines fällig gestellten
Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der
Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit
leistet;

7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher
Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des
Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Honorar

8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne
Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes
Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 20.000
oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt,
Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die
Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der
marktüblichen Höhe.

8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten
sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu
ersetzen.

8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen
Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die
Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom
Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich
widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine
Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese
Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur
Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die
Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts
erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte
Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

8.6 Inflationsanpassung. Die Agentur ist berechtigt, die Preise für Produkte mit periodischer
Verrechnung, jährlich, gemäß dem Verbraucherpreisindex anzupassen. Die Anpassung erfolgt
automatisch ohne der Notwendigkeit einer vorhergehenden Mitteilung durch die Agentur, wobei der
Kunde den jährlichen Angleich vorbehaltlos durch Kenntnisnahme dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen akzeptiert. Die Inflationsanpassung kann von der Agentur entweder jährlich
oder nachträglich für mehrere Jahre vorgenommen werden.

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im
Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die
Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller
Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für
Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des
Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die
Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung
sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die
Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit
dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des
aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung
bleibt davon unberührt.

9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht
fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige
Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur
aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder
gerichtlich festgestellt.

9.7 Die Agentur behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern.

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen,
Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben
ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können
von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt
werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten
Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der
Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und
Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der
von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem
Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren
Leihverhältnis.

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren
Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers
zulässig.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und
Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist
- die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine
gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur
konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages
unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die
Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf
die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf
des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4.
Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese
Nutzung angemessenen Honorars.

10.7 Der Kunde verpflichtet sich, alle Gesetze zum Patent- und Urheberrecht einzuhalten und
entlastet die Agentur von jeglicher Haftung für den Inhalt des von ihm gelieferten Materials und
sichert zu, kein Material zu übermitteln, welches Dritte in ihren Rechten verletzt (insbesondere im
Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts) oder gegen Bestimmungen der
geltenden Rechtsordnung verstößt.

10.8 Der Kunde verpflichtet sich bei der Lieferung des jeweiligen Materials, insbesondere von
Bildmaterial, schriftlich die genaue Art und Weise sowie die Voraussetzungen für die Nutzung des
Materials anzugeben. Sollten vom Kunden keine Angaben bzw. Spezifizierungen gemacht werden,
nimmt die Agentur an, dass das Material frei und ohne Angabe etwaiger Rechte Dritter verwendet
werden kann.

10.9 Der Kunde darf der Agentur nur Adressen für Mailings (in elektronischer oder postalischer Form)
weitergeben, die rechtmäßig erworben wurden und für diesen Zweck verwendet werden dürfen.
Eine Verpflichtung der Agentur zur Überprüfung etwaiger immaterieller Rechte Dritter an dem vom
Kunden zur Verfügung gestellten Material besteht nicht, außer im Falle eines offensichtlichen
Verstoßes. Ebenfalls übernimmt die Agentur keine Haftung für die Inhalte der Links, die auf Wunsch
des Kunden auf der Kundenwebsite eingebaut wurden. Der Kunde hält die Agentur in allen diesen
Fällen schadlos und entlastet sie vollumfassend.

10.10 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gelieferten und dem Nutzer zugänglich gemachten
Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die Agentur jeweils unverzüglich über
Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage durch die
Agentur binnen 10 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.

10.11 Der Kunde verpflichtet sich, alle üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und anzuwenden,
damit die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Programme nicht von Dritten kopiert,
verändert, gelöscht oder anderweitig missbräuchlich verwendet werden können.

11. Auflösungsklausel

11.1. Auflösung des Vertrages
Die Nichterfüllung des Kunden auch nur einer Bestimmung, welche in den Klauseln enthalten sind,
stellt eine wesentliche Nichterfüllung dar und berechtigt die Agentur den Vertrag als aufgelöst zu
betrachten. Die Vertragsauflösung – unter Anführung der Gründe – ist mit dem Erhalt der Kündigung,
welche schriftlich verschickt werden kann, durch den Kunden unverzüglich wirksam.

11.2. Erlöschen der Dienstleistungen und des Programms. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im
Falle einer Vertragsauflösung die Dienstleistungen und Programme nicht mehr zur Verfügung stehen
und dass im Falle einer Kündigung von Teilleistungen die Funktionstüchtigkeit anderer,
korrelierender Systeme beeinträchtigt werden oder nicht mehr gegeben sein könnte. Die Kosten für
die Behebung dieser Fehlfunktionen gehen zu Lasten des Kunden, welcher allenfalls keine Ansprüche
gegenüber der Agentur hat.

12. Kennzeichnung

12.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die
Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein
Entgeltanspruch zusteht.

12.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu
berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und
Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen
(Referenzhinweis).

13. Gewährleistung

13.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach
Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen
derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als
genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln
ausgeschlossen.

13.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf
Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die
Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und
Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die
Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die
gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem
Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten
durchzuführen.

13.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere
wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur
haftet gegenüber dem Kunden nicht für die Korrektheit von Inhalten, wenn diese vom Kunden
vorgegeben oder genehmigt wurden.

13.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress
gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der
Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die
Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

14. Haftung und Produkthaftung

14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten,
Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des
Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden,
entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver
Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder
unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu
beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung ihrer „Leute“.

14.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten
Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich
ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie
nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur
nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von
Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche
Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

14.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens;
jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche
sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

15. Datenschutz 

15.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf,
Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift
und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse,
Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und
Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von
Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum
Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung
(Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der
Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf
zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf
der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

15.2 Mit Akzeptieren der gegenständlichen Vertragsbedingungen bestätigt der Kunde, die oben
angeführten Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit
hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmung seine Einwilligung zur Verarbeitung,
einschließlich der Übermittlung und Verbreitung seiner Daten durch den gegenständlichen Inhaber
und/oder den Verantwortlichen im Rahmen der besagten Informationen.

15.3 Die Agentur hat das Recht, den Kunden als Referenz in seinen Kommunikationsinstrumenten
anzuführen, außer der Kunde teilt der Agentur ausdrücklich mit, dass er dies nicht möchte.

15.4 Zugang zu Systemen und Programmen – Informationsweitergabe. Der Zugang zu Systemen und
Programmen der Agentur ist mittels persönlichem Benutzernamen und Passwort des Kunden
möglich. Da mittels Benutzernamen und Passwort dritte Personen Zugang zu Systemen und
Programmen haben können, verpflichtet sich der Kunde, diese Zugangsdaten unter strengster
Sicherheit und Sorgfalt zu verwahren und diese nicht an Dritte direkt oder indirekt weiterzugeben.
Die Agentur kann nicht für etwaige vom Kunden erlittene direkte oder indirekte Schäden zur
Verantwortung gezogen werden, wenn diese ganz oder teilweise durch Missachtung der obigen
Bestimmungen entstehen.

16. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche
zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter
Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald
die Agentur die Dienstleistung, das Programm übergeben oder die Ware dem von ihr gewählten
Beförderungsunternehmen übergeben hat.

17.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der
Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den
Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

17.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher
Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung
der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu
verwenden.

18. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

18.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch der
vorliegenden Klausel, sind nur in schriftlicher Form zulässig.

18.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam bzw. nicht
durchführbar sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. An die
Stelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung tritt die dem wirtschaftlichen Zweck der
Vereinbarung am nächsten kommende Bestimmung, die von den Parteien vereinbart worden wäre,
wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

 

 

 

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